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Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Sparteninformation zur Direktversicherung 2018 zum Downloaden. Fordern Sie gleich Ihr ganz persönliches Angebot an.
Bis vor einigen Jahren war die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine größtenteils arbeitgeberfinanzierte Leistung. Mit der Zusage einer bAV ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung gegenüber seinen Beschäftigten ein.
Die Rentenreform von 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.
Zusätzliche Altersvorsorge muss sein, denn die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter.
Neben der privaten Altersvorsorge, beispielsweise durch eine Riester-Rente, kann die betriebliche Altersversorgung die staatlichen Rentenleistungen sinnvoll ergänzen.
Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist in Ihrem Auftrag Vertragspartner des Finanzdienstleisters, der die betriebliche Versorgung übernimmt. Als Arbeitnehmer haben Sie ein gesetzliches Recht auf betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung - es wird also ein Teil Ihres Gehalts für Ihre betriebliche Versorgung verwendet.
Die Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung sind sicher. Ihre betrieblichen Versorgungsansprüche sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und gehen auch bei einem möglichen Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren. Dem Konsortium der MetallRente gehören führende Versicherer Deutschlands an.
Das bei einem früheren Arbeitgeber erworbene Vorsorgekapital können Sie im Regelfall zum neuen Chef mitnehmen.
In 2019 dürfen Sie mtl. 268 Euro steuerfrei und sozialabgabenfrei, sowie im Einzelfall noch einmal 268 Euro mtl. ( = 536 Euro) steuerfrei für die Rente anlegen.
Der Eigenbeitrag liegt dann bei ca. 110 € monatlich, je nach Steuerklasse und Einkommen.
Berechnen Sie gleich hier Ihren ganz persönlichen Nettobeitrag mit dem dazugehörigen Versorgungsanspruch: